Gerichtsentscheid über "Schneeflocke" - Zusatzschild gilt auch bei schnee- und eisfreier Straße

Zusatzschild mit Schneeflocke beeinhaltet keine Zeitangabe für Geschwindigkeitsbegrenzung

Von Dörte Rösler
21. Oktober 2014

Geschwindigkeitsbegrenzungen mit dem Zusatzschild "Schneeflocke" gelten auch bei trockener und eisfreier Straße. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden und damit die Klage eines Autofahrers zurückgewiesen, der 45 Kilometer zu schnell gewesen war.

Erhöhung der Akzeptanz für Geschwindigkeitsbegrenzungen

Seine Klage begründete der Mann damit, dass die "Schneeflocke" irreführend sei. Nach seinem Verständnis gelte das Schild nur bei winterlichen Verkehrsverhältnissen. Da die Straße trocken und frei gewesen sei, habe er sich nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung über dem Zusatzschild gehalten.

Zu Unrecht, wie die Richter urteilten. Anders als das Schild "Bei Nässe" enthalte die "Schneeflocke" keine zeitliche Festlegung. Vielmehr weise sie ganz allgemein auf Gefahren durch winterliche Straßenverhältnisse hin.

Dadurch solle die Akzeptanz bei Autofahrern für Geschwindigkeitsbegrenzungen erhöht werden - ungeachtet einer aktuellen Gefahrenlage. Die ursprünglich verhängten 160 Euro Strafe und ein Monat Fahrverbot sind also rechtmäßig.