Gerichtsentscheidung: Wer sich im Linienbus verletzt, weil er sich nicht festhält, ist selber schuld

Von Frank Hertel
16. November 2012

Eine Frau aus Nordrhein-Westfalen war im Linienbus unterwegs. Sie las während der Fahrt ein Buch und achtete nicht auf den Verkehr. Deshalb merkte sie nicht, dass der Busfahrer plötzlich scharf bremsen musste. Die Frau prallte gegen eine Haltestange und verletzte sich.

Jetzt wollte sie Schmerzensgeld und Haftung von dem zuständigen Verkehrsunternehmen erklagen. Diesen Wunsch hat das Landgericht Bonn am Montag abgewiesen. Das heißt, jeder Buspassagier ist für die eigene Sicherheit selbst verantwortlich. Im Bus gilt keine Anschnallpflicht.Die Fahrgäste sind daher verpflichtet, sich an Haltestangen festzuhalten und auf den Verkehrsfluss zu achten.

Diese Entscheidung ist sehr bemerkenswert. Vor einigen Monaten wurde in einer TÜV-Studie festgestellt, dass 15 Prozent der deutschen Busse über erhebliche Mängel verfügen.