Gerichtsstreit wegen einer kaputter Toilettenschüssel stellt Freundschaft auf eine harte Probe

Von Heidi Albrecht
26. August 2013

Das Leben zeigt sich gern auch mal von seiner skurrilen Seite. Ein Fall in Hannover beispielsweise stellt die 33 Jahre andauernde Freundschaft zweier Frauen auf eine harte Probe, denn die eine verklagte die andere wegen einer defekten Toilettenschüssel.

Zum Hintergrund: Die Klägerin war im Bad der Angeklagten gestürzt und riss dabei die Toilettenschüssel aus der Wand. Die über 100-Kilo-Frau erhielt von der Haftpflichtversicherung allerdings nur die Hälfte des Schadens ersetzt. Nämlich 479 Euro.

Das genügte ihr nicht und daraufhin verklagte sie nun ihre Freundin wegen Fahrlässigkeit. Das Gericht sah es allerdings als erwiesen an, dass man der Frau beim besten Willen keine grobe Fahrlässigkeit nachweisen könne. Darauf wurde die Klage zurückgenommen.

Zwar beteuerten die Damen, ihre Freundschaft beibehalten zu wollen, ob das wirklich gelingt, bleibt abzuwarten.