Gerichtsurteil: Auch kranker Hund muss Leine tragen

Von Frank Hertel
26. Juli 2011

Zwei Nürnberger Hundehalter haben erfolglos versucht vor Gericht einzuklagen, dass ihr kranker Hund im Nürnberger Stadtpark ohne Leine laufen darf. Der Chihuahua-Yorkshire-Mischling hatte ein ärztliches Attest über eine Schilddrüsen- und Darmerkrankung, die ihm das Leinetragen unmöglich mache.

Das Verwaltungsgericht Ansbach wies die Klage ab. Richterin Claudia Frieser wies darauf hin, dass es in Nürnberg genug Orte gebe, in denen Hunde frei laufen dürfen, der Stadtpark allerdings diene der Erholung der Menschen, in ihm sollten Alte und Kinder nicht durch einen frei laufenden Hund erschreckt oder gefährdet werden. Außerdem habe das Veterinär-Amt in einem Gutachten festgestellt, dass dem kranken Hund durchaus eine Leine zuzumuten wäre.