Gerichtsurteil: Gesetzliche Krankenkassen müssen kurative Misteltherapie nicht mehr bezahlen

Von Frank Hertel
20. September 2011

Vor allem anthroposophisch orientierte Ärzte und Homöopathen verordnen in der adjuvanten Krebstherapie oft Mistelpräparate. Man nennt das Verfahren kurative Misteltherapie.

Bisher übernahmen die Gesetzlichen Krankenkassen (GKVs) dafür die Kosten. Ab dem 22. September ist damit Schluss. Dann müssen die GKVs nur noch bei der palliativen Krebstherapie von malignen Tumoren, also in sehr viel weniger Fällen, die Mistelpräparate bezahlen.

Das hatte das Bundessozialgericht in Kassel bereits im Mai 2011 entschieden. Die Gesetzesänderung ist aber erst dann gültig, wenn darüber in einer allgemein zugänglichen Fachzeitschrift berichtet wird. Wahrscheinlich wird die "Neue Juristische Wochenschrift" über die Gesetzesänderung am 22. September berichten. Von da an müssen interessierte Patienten die kurative Misteltherapie selber bezahlen.