Gerichtsurteil in Berlin - auch Frauen mit Brustimplantaten dürfen Polizistinnen werden

Von Melanie Ruch
5. März 2014

Die Polizei darf in Zukunft keine Bewerberinnen mehr ablehnen, nur weil diese Brustimplantate tragen, wie das Berliner Verwaltungsgericht nun in einem Fall entschieden hat.

Konkreter Fall

In dem behandelten Fall hatte eine Frau im Jahr 2012 Anzeige gegen die Polizei Berlin erstattet, weil die Polizei sie mit der Begründung abgelehnt hatte, dass sie aufgrund ihrer Brustimplantate keine Schutzkleidung tragen könnte, weil diese einen zu starken Druck auf die Implantate ausüben würde.

Gerichtsurteil

Das Gericht entschied jedoch, dass das Tragen von Schutzwesten bei Frauen mit Brustimplantaten nicht häufiger zu langen Erkrankungen oder Frühpensionierung führen würde als bei Frauen ohne Implantate. Dies wäre nämlich die Voraussetzung dafür, dass ein Bewerber aufgrund seiner gesundheitlichen Nichteignung abgelehnt werden darf.