Gerichtsurteile die zum Schmunzeln verleiten: Wenn der Beamte im Schlaf vom Stuhl kippt...

Von Heidi Albrecht
29. Juli 2013

Die Deutschen sind weit über die Landesgrenzen hinaus dafür bekannt, dass schon die kleinsten Unstimmigkeiten vor einem Gericht geklärt werden. Egal ob die Gartenzwerge frech zum Nachbarn schauen, der Hund zu laut und zu oft bellt oder aber der Kirschbaum mit einem Ast über die Grundstücksgrenze ragt.

Die Deutschen finden immer wieder einen Grund, vor Gericht zu ziehen. Hans-Jörg Fischer, Anwalt für Steuer- und Wirtschaftsrecht am Standort Mannheim hat es sich zur Aufgabe gemacht, lustige Urteile zu sammeln. Hier ein kleiner Auszug aus seiner Sammlung:

Urteil 1

Ein Beamter war am Schreibtisch während seine Dienstzeit eingeschlafen, vom Stuhl gefallen und hatte sich dann auch noch die Nase gebrochen. Er klagte vor Gericht, weil es um die Klärung ging, ob die gesetzliche Unfallversicherung nun zahlen muss oder nicht.

Das Urteil war erstaunlich. Der Richter kannte den Unfall als Arbeitsunfall an. Begründung: "...wenn jemand aufgrund von Überarbeitung in den Schlaf fällt und vom Stuhl stürzt, dann ist das ein Arbeitsunfal". Die Unfallversicherung musste zahlen.

Urteil 2

Ein Schichtarbeiter kam nach dem Dienst nach Hause und fand im ehelichen Bett seine Frau mit ihrem Liebhaber vor. Der gehörnte Gatte verprügelte den Liebhaber, worauf hin dieser eine Anzeige wegen Körperverletzung stellte und beide trafen sich schließlich vor Gericht wieder.

Das Verfahren wurde mangels Schwere eingestellt. Begründung: Der Liebhaber hätte grob hemmungslos gehandelt und trage eine weit aus größere Mitschuld.

Urteil 3

Ein Fall landete in Frankfurt vor Gericht, als jemand eine Mahnung in Versform verfasst hatte und der Adressat nicht reagierte und diese nicht ernst nahm. Als Krönung verfasste der humorvolle Richter nun auch das gesamte Urteil in Versform, welches diesmal sehr wohl ernst genommen wurde.