Geschmacksverstärker oft nicht als solche zu erkennen
Viele Lebensmittelhersteller werben oftmals damit, keine Geschmacksverstärker zu benutzen. Doch nach Angaben von Verbraucherschützern ist dies in Wirklichkeit häufig die Unwahrheit, da viele Stoffe, die den Geschmack verstärken, offiziell nicht als Geschmacksverstärker gelten.
So ist Hefeextrakt rechtlich kein Geschmacksverstärker, obwohl es genau für diesen Zweck den Lebensmitteln beigemischt wird. Ein bekannter Hersteller von Asia-Nudel-Snacks wirbt etwa mit dem Slogan "Ohne Zusatzstoff Geschmacksverstärker". Allerdings sind die Nudeln mit pflanzlichem, biologisch aufgeschlossenem Eiweiß und Hefeextrakt, die geschmacksverstärkend wirken, versetzt.
Verbraucherschützer kritisieren, dass dies rechtlich sogar nicht zu beanstanden sei, denn Hefeextrakt gelte nicht als Zusatzstoff. Eine E-Nummer oder die Angabe "Geschmacksverstärker" sei daher nicht erforderlich.
Allerdings hätten Tierversuche ergeben, dass Mononatrium-glutamat einen Teil der für die Appetitregulation erforderlichen Nervenzellen zerstöre. Außerdem könne es Allergiesymptome wie Juckreiz und bei empfindlichen Menschen Kopfschmerzen und Nackensteifheit auslösen.