Geschützte Fotos auf der Facebook-Seite können Abmahnungen zur Folge haben

Von Max Staender
17. April 2012

Die meisten Nutzer des sozialen Netzwerks Facebook veröffentlichen regelmäßig Bilder auf ihre oder auf die Seite eines anderen Benutzers. Nicht selten erhalten unschuldige Nutzer nach einer Zeit Post von einer Anwaltskanzlei, in der ihnen Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen werden.

Einen besonders kuriosen Fall bearbeitet derzeit eine Kölner Anwaltskanzlei, wo dem Betroffenen eine Gummiente auf seine Pinnwand geheftet wurde. Neben einer Angabe der Nutzungsdauer verlangt der Abmahner außerdem die Zahlung von Schadenersatz sowie einer Vertragsstrafe und das Entfernen des Bildes.

Auch wenn es in der Praxis nur selten vollzogen wird, müssen Nutzer von sozialen Netzwerken oder Blogs bei der Veröffentlichung von Bildern stets die Erlaubnis des Urhebers beziehungsweise des Fotografen einholen. In dem speziellen Fall ist es etwas komplizierter, da das Bild der Gummiente überhaupt nicht von dem Beschuldigten auf seiner Pinnwand veröffentlicht wurde. Am besten überprüft man als aktiver Facebook-Nutzer immer, ob das geteilte Bild auf der Pinnwand auch von dem entsprechenden Freund stammt.