Geschwindigkeitsbegrenzung bei Nässe

Ab wann gilt ein Tempolimit mit Zusatzzeichen?

Von Ingo Krüger
15. Dezember 2014

Gerade im Winter sind Fahrbahnen häufig nass. Dann gilt auf einigen Straßen ein Tempolimit, das durch ein zusätzliches Verkehrsschild angezeigt wird. Das Schild "bei Nässe" ist ein sogenanntes beschränkendes Zusatzzeichen. Es gilt nur unter einer Bedingung: dann, wenn die Straße wirklich nass ist.

Wie ist "Nässe" genau definiert?

Eine Bestimmung, was Nässe wirklich bedeutet, unterlässt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Diese Aufgabe haben Gerichte übernommen. In der Regel gilt eine Fahrbahn dann als nass, wenn sie mit einem kompletten Wasser- oder Feuchtefilm bedeckt ist. Steht Wasser lediglich in den Spurrillen oder in Pfützen, existiert kein Tempolimit.

Bei den Straßen, an denen das Zusatzzeichen "bei Nässe" steht, handelt es sich meist um kurze Abschnitte mit schlechtem Belag oder um S-Kurven. Da es dort schnell rutschig werden kann, sollten sich Autofahrer im eigenen Interesse an ein mögliches Tempolimit halten.

Anders verhält es sich bei dem Zusatzschild "Schneeflocke" (offiziell: "Gefahr unerwarteter Glatteisbildung"). Hier gilt eine Tempobegrenzung auch, wenn es gar nicht schneit. Auch bei trockener Fahrbahn ist das Tempolimit zu beachten. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgericht Hamm (Az.: 1 RBs 125/14) hervor.

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