Gesetz für bundesweites Krebsregister tritt in Kraft
Seit Anfang dieser Woche gibt es das Gesetz für den Aufbau eines flächendeckenden Krebsregisters in Deutschland, womit die Behandlung und vor allem Früherkennung von Tumoren auf lange Sicht verbessert werden soll.
Nachdem es ein langen Streit über die Finanzierung dieser Datenbanken gab, hat sich schließlich die Deutsche Krebshilfe doch noch bereit erklärt, den Großteil der rund acht Millionen Euro zum Aufbau des Registers zu zahlen.
Insbesondere das Angebot der Früherkennungsprogramme wird sich für die Versicherungsnehmer in Zukunft ändern, sodass bei Gebärmutterhalskrebs die Frauen schon zwischen 20 und 65 Jahren angesprochen werden und die Untersuchungen bei Darmkrebs bereits ab dem 50. Lebensjahr in Frage kommen. Zudem sollen die Versicherten über die Risiken sowie Nutzen der Untersuchungen noch besser informiert werden.