Gesetzlich versicherte Krebspatienten haben keinen Anspruch auf Spezialbehandlungen
Wer gesetzlich versichert ist, hat nach der Ansicht der Richter des Bundessozialgerichts keinen Anspruch auf Spezialbehandlungen bei Krebs. Ein Kassenpatient hat lediglich einen Anspruch auf eine regulär durchgeführte Chemotherapie.
Neuartige Behandlungen wie beispielsweise die Krebsbehandlung per Laser oder eine lokale Chemotherapie müssen die Krankenkassen nicht bezahlen. Der Grund dafür, bislang fehlt für diesbezügliche Behandlungsformen eine Empfehlung des Bundesausschusses.
Nur, wenn dieser eine Behandlung anrät, ist die Krankenkasse verpflichtet, die Kosten für die entsprechende Maßnahme zu übernehmen.