Golf-Profi Martin Kaymer muss Verkauf von Pop-Art-Porträts nicht dulden

Von Ingo Krüger
25. Juli 2013

Porträts fremder Personen, auch wenn sie berühmt sind, dürfen ohne Einwilligung der Betroffenen nicht verkauft werden. Dies hat jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf entschieden (Az.: I-20 U 190/12).

Im vorliegenden Fall hatte Golf-Profi Martin Kaymer (28) aus Mettmann dagegen geklagt, dass ein Pop-Art-Bild mit seinem Konterfei im Internetauktionshaus ebay versteigert werden sollte. Ein Mann aus Wiesbaden hatte die Gemälde im Internet zum Verkauf angeboten. Er rechtfertigte sich damit, dass Kaymer eine Person der Zeitgeschichte sei. Außerdem diene die Verbreitung der Porträts dem höheren Interesse der Kunst.

Die Richter wollten seiner Argumentation nicht folgen und verurteilten den Händler zur Unterlassung und zum Schadenersatz. Bei den Bildern sei der künstlerische Gehalt eher gering, außerdem dienten sie vor allem kommerziellen Interessen. Der Porträtierte dürfe aber selbst entscheiden, was mit den Bildnissen seiner Person passiere, so das OLG.