Haftung für Schulden aus dem Nachlass - Wie Erben sich schützen können

Von Dörte Rösler
23. Juli 2013

Die meisten Deutschen hinterlassen ein schuldenfreies Erbe. In jedem vierten Fall sehen die Erben sich jedoch mit Verbindlichkeiten des Erblassers konfrontiert. Innerhalb von sechs Wochen können sie das Erbe dann ablehnen.

Wenn Hoffnung besteht, dass ein positiver Betrag übrig bleibt, empfehlen Experten jedoch, eine genaue Prüfung abzuwarten. Ein Rücktritt ist auch später noch möglich. Allerdings: bis die Entscheidung steht, darf man weder das Vermögen des Erblassers antasten noch seine Rechnungen begleichen.

Das wichtigste Instrument, um sich vor der Übernahme von Schulden zu schützen, ist die Nachlassinsolvenz. Diese können Erben bis zu drei Monate nach dem Erbfall beim Amtsgericht beantragen und sich damit vor dem Zugriff auf ihr eigenes Vermögen schützen. Wenn die Überschuldung bekannt ist, sind die Erben sogar zu einem solchen Antrag gezwungen.

Das Amtsgericht bestellt dann einen Insolvenzverwalter, der den Nachlass auflöst und die Gläubiger mit dem Erlös befriedigt. Falls ein Sachverständiger feststellt, dass der Nachlass lediglich zahlungsunfähig ist, verbleibt nach Ablösung der Verbindlichkeiten vielleicht sogar etwas Geld für die Erben übrig Bevor das Gericht etwas unternimmt, prüft es allerdings, ob genug Geld für die Verfahrenskosten vorhanden ist. Sollte dies nicht der Fall sein, erhalten die Erben einen Ablehnungsbeschluss für das Insolvenzverfahren. Auch damit sind sie vor Gläubigern geschützt.