Hamburgerin soll für den Mord an ihrem Schwiegervater zehn Jahre ins Gefängnis

Von Melanie Ruch
28. August 2013

Im Jahr 2011 zog eine Frau aus Hamburg mit ihrem Verlobten in das Haus seiner Eltern in Hamburg-Rahlstedt ein. Die 46-Jährige hatte sich mit ihren zukünftigen Schwiegereltern von Anfang an nicht gut verstanden und vor allem mit dem Vater ihres Verlobten gab es regelmäßig Streit.

Im September 2012 ist einer ihrer Streits eskaliert. Die Frau war angetrunken und lieferte sich zunächst ein Wortgefecht mit dem 85-Jährigen. Der soll sie schließlich geschubst haben und dann abgehauen sein. Bei der 46-Jährigen sind damals offenbar alle Leitungen durchgeknallt, denn sie rannte dem alten Mann hinterher und erwürgte ihn von hinten mit einem Judogriff. Um das Geschehene zu vertuschen, zerteilte sie die Leiche des Mannes am nächsten Tag gemeinsam mit ihrem Verlobten und vergrub die Leichenteile im Naturschutzgebiet Höltigbaum.

Nun muss sich die 46-Jährige wegen Totschlags vor Gericht verantworten. Unter Tränen hat die Angeklagte die Tat bereits gestanden, doch während die Staatsanwaltschaft zehn Jahre Haft für die Frau fordert, plädiert ihre Verteidigerin lediglich für die Hälfte, weil die Frau zum Tatzeitpunkt vermindert schuldfähig gewesen sein soll.

Die Angeklagte soll in ihrem Leben bereits viel Gewalt erfahren haben und sei daher traumatisiert. Die ständigen Streitigkeiten mit ihrem Schwiegervater und der körperliche Angriff seinerseits hätten schließlich zu der Affekthandlung geführt, so die Verteidigerin. Das Urteil des Landgerichts in Hamburg wird für den 2.September erwartet.