Handy darf erst ab 75 Euro Schulden abgeschaltet werden

Von Frank Hertel
21. Februar 2011

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat entschieden, dass Handys erst ab 75 Euro Schulden abgeschaltet werden dürfen, und dass der Anbieter den Kunden vor der Sperrung warnen muss.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte gegen den Handy-Anbieter Telekom und dessen Tochterunternehmen Congstar geklagt, die schon bei 15,50 Euro Schulden ohne Vorwarnung das Handy sperren ließen. Das hohe Gericht argumentierte mit der Tatsache, dass für viele Menschen in Deutschland heute das Handy der einzige Telefonanschluss sei.

Außerdem wäre beim Festnetzanschluss die Abschaltgrenze auch erst bei einer Schuld von 75 Euro gesetzlich zulässig. Somit hat das Gericht Mobilfunk und Festnetz in dieser Hinsicht gleichgestellt.