Hartz-IV Empfänger können auch privat krankenversichert sein
Wie das Sozialgericht in Gelsenkirchen entschied, können auch Hartz-IV-Empfänger, wenn sie privat krankenversichert waren, beziehungsweise sind, den vollen Beitrag erstattet bekommen, dies gilt für diejenigen, die seit dem Jahr 2009 zum Basistarif versichert werden müssen.
Bei dem auslösenden Fall ging es um eine Mutter von drei Kindern, wobei bislang die Arbeitsagenturen nie die vollen Beiträge zur privaten Krankenversicherung übernahmen. Arbeitslose haben dabei schlechte Karten, denn sie müssen die eine Hälfte selber bezahlen. Aber da viele Betroffene nicht problemlos in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln können, hat das Sozialgericht in diesem Fall sich für die Mutter entschieden.