Hauptuntersuchung beim Auto künftig mit Probefahrt

Von Ingo Krüger
6. Dezember 2011

Wer mit seinem Auto im nächsten Jahr zur Hauptuntersuchung muss, sollte sich jetzt schon einmal mit einigen Neuerungen vertraut machen.

So gelten ab 2012 neue Grenzwerte für die Bremsen. Nach Angaben der Prüfgesellschaft Dekra müssen Fahrzeuge künftig eine Abbremswirkung von 58 Prozent aufweisen. Bisher galten 48 Prozent als ausreichend. Außerdem bestimmen die Prüfer die Bremswirkung ab dem kommenden Jahr pro Achse.

Beschlossen hat der Gesetzgeber auch eine Testfahrt. Diese dient der Beurteilung der Fahrerassistenzsysteme. Jedoch gilt sie nur für Autos, die ab April 2012 ihre Erstzulassung erhalten. Somit sind die ersten Praxistest frühestens im Jahre 2015 fällig.

Zur besseren Information erhalten Autofahrer in Zukunft von ihrer Prüfgesellschaft einen ausführlichen Mängelbericht. So erfahren sie, wo genau die Prüfer den Mangel festgestellt haben. Gibt es einen Defekt an der Beleuchtung, bekommt es der Autofahrer künftig schwarz auf weiß, dass die Einstellung beim Scheinwerfer rechts nicht stimmt.

Neu ist auch die Regelung, dass die nächste Hauptuntersuchung grundsätzlich 24 Monate nach dem Untersuchungstermin fällig ist. Bislang orientierte sich die Gültigkeit der neuen Plakette am eigentlichen Fälligkeitsdatum für die Fahrzeuguntersuchung. Wenn die Plakette seit drei Monaten abgelaufen ist, droht aber nach wie vor ein Bußgeld.