Hautkrebsscreening auch für Patienten unter 35 möglich
Ab dem 35. Lebensjahr haben alle gesetzlich Versicherten einen Anspruch darauf, alle zwei Jahre ein Hautkrebsscreening zu erhalten. Doch für Patienten unter 35 ist die Vorsorgeuntersuchung mitunter auch möglich. Darauf wies der Berufsverband der Deutschen Dermatologen im Rahmen der Euromelanoma-Woche 2013 hin, die seit dem 3. Juni und noch bis zum 9. Juni in Euskirchen veranstaltet wird.
Der BVDD empfiehlt den Versicherten, sich bei ihrer Krankenkasse zu erkundigen, ob diese ein solches Screening zur Hautkrebsvorsorge auch für unter 35 jährige übernehmen.
Um die 2.500 Personen erkranken laut BVDD jährlich an dem gefährlichen schwarzen Hautkrebs. Versicherte sollten sich jedoch nicht nur auf das alle zwei Jahre durchzuführende Hautkrebsscreening verlassen, sondern sich auch selbst regelmäßig checken.
Geachtet werden sollte dabei auf die Form und die Farbe von Muttermalen und auf mögliche Veränderungen. Bei Bedenken wie auch bestehendem Hautkrebsrisiko sollte möglichst bald ein Hautarzt aufgesucht werden.