Hilfreiche Informationen rund um die Betreuung im Alter
Wenn ein Mensch mit zunehmendem Alter nicht mehr dazu in der Lage ist, seinen Alltag allein zu bewältigen, kommt irgendwann die Frage nach einer entsprechenden Betreuung auf. Auch die Fähigkeit, eigenständige Entscheidungen zu treffen, spielt hierbei eine Rolle. Denn wenn dies nicht mehr möglich ist, muss jemand gewählt werden, der diese Aufgabe übernimmt.
Es wird ein Betreuungsantrag gestellt und die endgültige Entscheidung trifft schließlich das zuständige Amtsgericht. In der Regel wird ein Familienmitglied als Betreuer festgelegt. Wenn dies nicht zu realisieren ist, wird die Aufgabe einem Berufsbetreuer zugeteilt. Ab 1. Juni 2014 ist ein vorheriges Gespräch zwischen Betroffenem und eines Angestellten der Betreuungsbehörde Pflicht.
Pflichten und Voraussetzungen
Der Betreuer ist dafür da, in regelmäßigen Zeitabständen nach der betroffenen Person zu sehen. Eine besondere Qualifikation ist nicht erforderlich, da vor allen Dingen Familienmitglieder als Betreuer festgelegt werden. Das Gericht legt im Vorfeld fest, zu welchen Entscheidungen der Betreuer befugt ist. Handelt es sich um schwerwiegende Themen, beispielsweise einen medizinischen Eingriff, muss das Gericht vor der Entscheidung befragt werden. Die betreuende Person muss den Wünschen der Familie des Betroffenen entsprechen. Wenn dies nicht der Fall sein sollte, kann diese jeder Zeit einen Wechselantrag stellen.
Betreuungsmöglichkeiten
Generell wird zwischen zwei Formen der Betreuung unterschieden. Dies ist zum einen die Vorsorgevollmacht. In diesen Fällen bedarf es keiner Kontrolle durch das Gericht, was sowohl positiv als auch negativ anzusehen ist. Bei einer Vorsorgevollmacht sollte man dem Betreuer gänzlich vertrauen, um einen Missbrauch zu verhindern. Die andere Variante ist die so genannte Betreuungsverfügung, bei der der Betreuer stets gerichtlich kontrolliert wird und seine Entscheidungen den Wünschen der Angehörigen entsprechen müssen.