Hund stört Betriebsfrieden: Mitarbeiterin unterliegt vor Arbeitsgericht und muss Hund daheim lassen

Von Ingrid Neufeld
6. September 2013

Eine Mitarbeiterin einer Werbeagentur in Düsseldorf brachte jahrelang ihren dreibeinigen Hund zur Arbeit mit. Da sich der Arbeitgeber auf den Standpunkt stellte, der Hund störe den Arbeitsablauf, untersagte er der Mitarbeiterin das weitere Mitbringen.

Die Angestellte zog daraufhin vor den Kadi. Doch das Arbeitsgericht folgte ihrer Argumentation, der Hund habe niemanden bedroht, nicht. Es sah vielmehr, dass sich Kollegen wegen des Hundes unwohl gefühlt hatten, da sie von diesem häufig grundlos angeknurrt worden waren.

Im Gerichtssaal verhielt sich der Hund lammfromm. Doch die Richterin ließ sich davon nicht täuschen. Die Klägerin kann vor dem Landesarbeitsgericht Einspruch einlegen.