"Ich will studieren" - Erwachsene Tochter klagt gegen Vater auf Unterhaltszahlung

Von Marion Selzer
30. Oktober 2012

Mit 26 Jahren entscheidet sich eine junge Frau aus Hamm dazu ein Studium zu beginnen. Von ihrem Vater verlangt sie daraufhin Zahlung ihres Unterhalts.

Dieser verweigert diese jedoch, weil er der Ansicht ist, dass seine mittlerweile erwachsene und in einem Beruf ausgebildete Tochter für ihren Unterhalt allein aufkommen müsse. Die Richter vom Oberlandesgericht Hamm entscheiden für die Tochter. Schließlich habe sie nach dem Abitur nicht gebummelt, sondern die Wartezeit auf ihr Studium mit einer Ausbildung verbracht.

Dass sie erst fünf Jahre nach ihrem Abitur zu studieren beginnt, ändert nichts an der Pflicht des Vaters auf Zahlung des Unterhalts.