Ihr laminiertes Öko-Ticket bringt einer Frau 80 Euro Bußgeld ein
Ein Fahrticket, welches laminiert wurde, um es vor äußeren Einflüssen zu schützen, wurde seiner Besitzerin kürzlich zum Verhängnis. Auf der Strecke zwischen Regensburg und Schierling, auf welcher die Dame einen Monat lang hin- und herpendelte, ging eine Zeit lang alles gut - bis ihr bei einer Kontrolle plötzlich vom Kontolleur erklärt wurde, ihr Ticket sei aufgrund der von ihr durchgeführten Laminierung ungültig.
Die Frau und ihre Begleiterin - beide mit je 40 Euro Bußgeld bedacht - klagten gegen die Strafe, da in den Geschäftsbedingungen der Bahngesellschaft nirgends vermerkt steht, dass das Laminieren eine Beschädigung darstelle. Zahlen müssen die aufgebrachte Frau und ihre Begleitung dennoch: Das Urteil wurde nach den AGBs des Mutterunternehmens gefällt, welches besagten Umstand als Entwertung aufführt.