Im natürlichen Mineralwasser dürfen auch begrenzte Schadstoffe enthalten sein

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
7. August 2013

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Baden-Württemberg hat sich in seinem Urteil auf die Seite der Mineralwasserproduzenten gestellt. So müssen "natürliche" Mineralwasser nicht absolut rein sein, das heißt sie dürfen in begrenzter Menge auch Schadstoffe enthalten, die aber nicht gesundheitsschädlich sein dürfen. Zwar heißt es im Gebot der bundesweiten Mineral- und Tafelwasserverordnung von "ursprünglicher Reinheit", was aber nicht absolut ohne Schadstoffe bedeutet.

Das Land Baden-Württemberg wollte fünf Mineralquellen die Zulassung verweigern, weil man dort auch Abbauprodukte von Pflanzenschutzmitteln nachgewiesen hatte. Aber diese Abbauprodukte sind nicht gesundheitsgefährdend und in der allgemeinen Mineralwasserverordnung werden auch keine Grenzwerte genannt. Dadurch sah das VGH bei der Nichtgenehmigung des Landes einen Verstoß gegen die Berufsfreiheit.

Um diese Qualitätsanforderungen zu garantieren, müsse aber ein Gesetz verabschiedet werden und diese nicht nur in verwaltungsinternen Vorschriften zu finden sein. Das Land Baden-Württemberg kann nun beim Bund beantragen, dass dort entsprechende Grenzwerte bei der Mineralwasserverordnung eingetragen werden.