Immer mehr Bußgeldbescheide aus dem europäischen Ausland werden in Deutschland vollstreckt

Von Max Staender
23. Mai 2013

Der ADAC rät Auslandsreisenden, dass sie sich schon frühzeitig über die Verkehrsregeln in dem entsprechenden Land informieren, da immer mehr Bußgelder länderübergreifend vollstreckt werden. Bislang kommt der Großteil aller Bescheide laut dem ADAC-Jurist Michael Nissen aus den Niederlanden.

Eine Vollstreckung eines solchen Bußgeldes kann nur verhindert werden, wenn der Bescheid nicht in der Sprache des Empfängers verfasst wurde oder das Bußgeld unter einer Höhe von 70 Euro bleibt. Zudem muss der Verkehrssünder nichts zahlen, falls die Behörde im Ausland mit der hierzulande nicht akzeptierten Halterhaftung argumentiert.

Bislang hat lediglich Griechenland und Italien das Abkommen zur europaweiten Vollstreckung noch nicht umgesetzt, wobei auch in diesen Ländern Verkehrssünder rückwirkend bestraft werden können.