In diesen Fällen erhalten Sie Ihr Geld bei einer Reiserücktrittsversicherung zurück

Bei Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung auf das Kleingedruckte achten!

Von Thorsten Hoborn
9. März 2010

Wer einen teuren Sommerurlaub bereits lange im Voraus bucht, sollte die Reiserücktrittspolice am besten gleich mit abschließen, da dies kurz vor Reiseantritt meist nicht mehr möglich ist. Doch lesen Sie das Kleingedruckte genau, da oft nur Details darüber entscheiden, ob die Stornokosten erstattet werden.

Der Preis einer Reiserücktrittsversicherung ist abhängig von der Höhe des Reisepreises, nach ihm richten sich ebenfalls die Stornokosten. Rücktrittsversicherungen greifen bei unerwarteten Erkrankungen oder Unfällen. Wird die Reise aufgrund eines Wohnungseinbruchs abgesagt, gestaltet sich die Entscheidung schon schwieriger.

Der Antritt eines neuen Jobs oder plötzliche Arbeitslosigkeit sind oft Fälle, in denen Frühbucher ihre Reisen stornieren möchten.

Alle Eventualitäten mit absichern

Versicherte sollten bereits beim Abschluss der Police darauf achten, diese Eventualitäten vertraglich mit abzusichern. Wer seine Reise aus Angst vor einem Krankheitsausbruch am Urlaubsort, einem Terroranschlag oder einer Naturkatastrophe absagen möchte, ist auf die Kulanz der Reiseanbieter angewiesen.

Tritt ein Versicherungsfall ein, wird die Stornorechnung vom Anbieter bei der Versicherung eingereicht. Wird zu spät storniert, zahlen manche Versicherungen oft gar nicht mehr.