In Düsseldorf verursacht eine Alarmanlage fast 800 Euro Telefonkosten
Ein Ehepaar aus Düsseldorf hatte sich kurz vor seinem Urlaub am Mittelmeer eine teure Alarmanlage einbauen lassen, um seine Luxus-Wohnung vor Einbrechern zu schützen. Als das Ehepaar in den Urlaub fuhr, gab es einen etwa einstündigen Stromausfall.
Die Alarmanlage war so programmiert, dass sie in derartigen Notfällen eine Vertrauensperson telefonisch kontaktiert. Der Ehemann hatte dafür seine Handynummer angegeben. Die Alarmanlage rief den Ehemann also an, um ihm mitzuteilen, dass ein Notfall vorliegt. Da er aber im Urlaub war, konnte er die Anlage nicht neu programmieren und so rief die Anlage immer wieder an. Nachdem sich die Alarmanlage zum dutzendsten Mal meldete, schaltete der Mann sein Handy schließlich genervt aus.
Was er nicht bedachte: Die gebührenpflichtige Funktion seines Handys, die dem Anrufer mitteilt, dass er eine Nachricht bekommen könnte, sobald der Anschluss wieder erreichbar ist, lief weiter und so verursachte die Alarmanlage mit ihren Anrufen Telefonkosten in Höhe von mehr als 754 Euro.
Das Ehepaar machte seinen Telefonanbieter Vodafone für die horende Rechnung verantwortlich und verlangte die Summe zurück. Der Fall endete jetzt vor dem Amtsgericht. Allerdings entschied der Richter zu Gunsten des Telefonanbieters, da das Ehepaar die Anlage schließlich selbst eingebaut und so programmiert hatte.