In München steht ein Mann vor Gericht, weil sein Hund am Volkstrauertag zu laut gebellt hat

Von Melanie Ruch
28. März 2014

Die alljährliche Gedenkfeier zum Volkstrauertag im Münchener Hofgarten steht ganz im Zeichen der Kriegstoten. Im vergangenen Jahr wurde die Veranstaltung jedoch immens gestört. Grund war ein Pinschermischling, der unaufhörlich bellte und das passte der Stadt und den Besuchern garnicht. Die Stadt verdonnerte den Hundebesitzer wegen der Lärmbelästigung zu einem Bußgeld von 100 Euro, doch der verweigerte die Zahlung und zog stattdessen vor das Amtsgericht.

Als die Blasmusik begann, habe der Hund angefangen zu bellen und die nächste halbe Stunde nicht mehr aufgehört. Das sei gegenüber den Trauernden sehr respektlos gewesen, sagten die Zeugen vor Gericht. Der Hundebesitzer dagegen findet die ganze Sache lächerlich und erklärte, dass die Musik seinem Hund offenbar einfach zu laut gewesen sei. Die Entscheidung in dem Fall soll in den kommenden Tagen getroffen werden.