In Urlaubskatalogen finden sich oft geschönte Formulierungen

Von Katja Grüner
14. Juni 2013

Jeder freut sich auf die schönsten Wochen des Jahres, in denen endlich in den wohlverdienten Urlaub gefahren wird. Mit Begeisterung wurden Kataloge gewälzt und Informationen per Internet eingeholt. Manchmal passiert es jedoch, dass man in der gebuchten Ferienanlage ankommt und nicht alles so vorfindet, wie man sich es vorgestellt hat.

Das kann daran liegen, dass man sich unter den Angaben im Katalog etwas anderes erträumt hatte, was eigentlich gar nicht vorhanden ist. Aus diesem Grunde gilt es immer zu wissen, was hinter den Formulierungen steckt. "Direkt am Meer" muss nicht bedeuten, dass die Unterkunft an einem Badestrand liegt, es kann auch eine Steilküste oder einen Hafen meinen. Wenn von "Meerseite" gesprochen wird, darf man sich nicht unbedingt den freien Blick auf das Meer erhoffen. Dieser kann von Häusern versperrt sein. Ein "naturbelassener Strand" bedeutet immer, dass dort mit Kieselsteinen und unter Umständen auch mit Müll zu rechnen ist.

"Aufstrebende Gegend" oder "verkehrsgünstige Lage" bedeuten immer, dass dort mit Lärm und Baustellen zu rechnen ist. Bei der Formulierung "internationale Atmosphäre im Hotel" müssen sich Touristen auf jeden Fall auf viele betrunkene und grölende Gäste aus aller Welt einstellen. Wenn es heißt die Unterkunft ist "zweckmäßig eingerichtet", so kann der Urlauber nur eine Minimalausstattung verlangen und darf keinen Komfort erwarten.

Dies sind nur einige Beispiele, der Urlauber muss unbedingt wissen, was die Formulierungen bedeuten. Recht auf spätere Reklamation hängt immer von der jeweiligen Reisebeschreibung ab.