Indisches Gericht sieht in der Verweigerung von Sex einen Scheidungsgrund

Von Laura Busch
28. März 2012

Einem indischen Gericht in Neu Delhi zufolge ist eine lang anhaltende Flaute im Bett eine Form der Grausamkeit gegen den eigenen Partner und damit im Ernstfall ein gültiger Grund für die Scheidung.

Verweigere sich ein Ehepartner dem anderen vorsätzlich und ohne einen erkennbaren Grund, dann ist das ein Grund, sich scheiden zu lassen. Natürlich, so betonte das Gericht, gebe es noch andere Parameter für das gelingen einer Ehe als Sex. Im konkreten Fall hatte ein Mann die Scheidung eingereicht, weil seine Frau ihm rund fünf Monate lang den Sex verweigert hatte.

Auch wenn es zu Verkehr gekommen sei, habe sie keine Initiative gezeigt und sei sehr unwillig gewesen, sogar in der Hochzeitsnacht.