Infos rund um die häusliche Krankenpflege

Sind Angehörige nicht mehr in der Lage, sich zu Hause selbst zu versorgen, können Pflegedienste unterstützen

Gracia Sacher
Von Gracia Sacher
16. Januar 2013

Es gibt viele Fälle, in denen Patienten nicht mehr auf den Aufenthalt in einem Krankenhaus angewiesen sind, allerdings nicht dazu in der Lage sind, sich zu Hause selbst zu versorgen. Wenn auch sonst niemand zur Verfügung steht, der den Kranken versorgen kann, ist es möglich, bei der Krankenkasse ein Antrag auf die so genannte häusliche Krankenpflege zu stellen: der Patient kann sich in seinem gewohnten Umfeld aufhalten und wird dabei von einem Pfleger betreut.

Voraussetzungen für eine Unterstützung

Die Aufgaben der Pflegedienste können dabei

  • vom Einkaufen
  • bis hin zum Putzen,
  • Waschen oder
  • Unterstützen beim An- und Ausziehen

reichen. In der Fachsprache wird dabei von

  • der Behandlungssicherungspflege,
  • der hauswirtschaftlichen Versorgung sowie
  • der Grundpflege

gesprochen. Generell wird die Krankenhausvermeidungspflege für drei Tage verschrieben und kann vom Hausarzt auf vier Wochen verlängert werden. Eine ärztliche Verordnung allein reicht aber nicht aus; zusätzlich ist es nötig, dass die Krankenkasse den Antrag auch genehmigt.

Verwandtschaft in der Pflicht

Bei der Behandlungssicherungspflege geht es darum, die betroffene Person medizinisch zu versorgen; das Anlegen und Wechseln von Verbänden sowie das Setzen von Injektionen kann auch Teil davon sein. Zu diesen Aufgaben sind zuallererst die Angehörigen verpflichtet, eine Ablehnung ohne ersichtlichen Grund ist da nicht unbedingt einfach und auch eine gut begründete Ablehnung muss nicht unbedingt von den Krankenkassen akzeptiert werden.