Iranische Eheleute können auch in Deutschland nach iranischem Recht geschieden werden
Das Oberlandesgericht (OLG) in Hamm hat jetzt entschieden, dass ein in Deutschland lebendes iranisches Ehepaar auch nach dem iranischen Gesetz geschieden werden kann. Nach dem auch noch heute gültigen Staatsvertrag aus dem Jahr 1929 ist bei der Scheidung der Eheleute, wenn sie in Deutschland ihren festen Wohnsitz haben, auch das iranische Recht maßgeblich.
Bei einem Fall hatte eine heute 46-jährige Frau ihren 45-jährigen Mann im Jahr 1991 im Iran geheiratet. Im Jahr 2001 zogen die beiden mit zwei Kindern dann nach Deutschland, doch nach zehn Jahren beantragte die Frau die Scheidung, weil der Mann sich ständig unmöglich aufführte, zudem hat der Mann ein halbes Jahr die Unterhaltszahlungen verweigert.
Das Amtsgericht in Siegen hatte die Scheidung auch rechtmäßig bestätigt, doch der Ehemann legte Einspruch dagegen ein, so dass der Fall zum Oberlandesgericht kam.