Irrtum beim Tanken kann teuer werden

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
21. November 2012

Wer beim Tanken die falsche Zapfpistole benutzt, der muss für diesen Irrtum selber bezahlen, denn auch die private Haftpflichtversicherung, wenn es sich um ein fremdes Fahrzeug handelt, schließt die Kostenübernahme bei Schäden aus, wie das Kammergericht in Berlin urteilte.

Doch was war geschehen? Eine Frau, Männer würden sagen "natürlich eine Frau", hatte beim Tanken eines fremden Audi A6 (Dieselfahrzeug) anstelle Dieselkraftstoff die falsche Zapfpistole mit Superbenzin genommen. Erst nachdem sie ein paar Meter gefahren war, bemerkte sie den Irrtum und hielt den Wagen an, so dass kein direkter Motorschaden entstand. Doch trotzdem mussten neben dem Abpumpen des Benzins aus dem Tank zusätzlich auch Motorteile gereinigt werden. Die Kosten sollte die private Haftpflichtversicherung übernehmen, die dies aber ablehnte, so dass es zur Klage kam.

Das Gericht kam aber zur Überzeugung, dass der Schaden durch den Gebrauch des Kraftfahrzeugs entstanden war, was bei einer Privathaftpflichtversicherung nicht eingeschlossen ist. Wie das Kammergericht argumentierte, sei erst durch das Anfahren des Wagens der Schaden entstanden, so dass der Schaden nicht beim Tanken entstand.

Fazit: Wer ein Diesel-Fahrzeug benutzt, der sollte besser zweimal hinschauen, ob er auch die richtige Zapfpistole benutzt. Bei Benzinern ist das Tanken mit einer Diesel-Zapfpistole nicht möglich, weil diese nicht in den Tankstutzen des Benziners passt.