Jobcenter zahlt 600 Euro wegen 15 Cent
Bereits ab 50 Cent müssen Leistungen für Hartz-IV-Empfänger generell aufgerundet werden, wogegen das Jobcenter in Mühlhausen verstoßen hat.
Obwohl der Streitwert bei gerade mal 15 Cent lag, wurde das Jobcenter in Thüringen jetzt vom Landessozialgericht in Erfurt dazu verurteilt, knapp 600 Euro an den Verfahrenskosten zu übernehmen.
Trotz des geringen Streitwertes will das Jobcenter in Berufung gehen, was wahrscheinlich von wenig Erfolg gekrönt sein dürfte.
Quelle
- http://www.n-tv.de/panorama/Jobcenter-muss-600-Euro-zahlen-article10099086.html Abgerufen am 13. Februar 2013