Justizbeamter wurde gefeuert, weil er das Abhängigkeitsverhältnis einer Gefangenen für Sex ausnutzte

Von Ingrid Neufeld
19. Juni 2013

Ein Justizbeamter in Rheinland-Pfalz hatte Gefallen an einer Gefängnisinsassin gefunden. Er näherte sich der Gefangenen sexuell. Dabei stand die Zellentür auf. Da eine andere Gefangene dies mitbekommen hatte und den Vorfall an die Anstaltsleitung weitergab, kam es daraufhin zur Dienstentfernung des Beamten.

Schon im Januar 2013 bestätigte das Oberverwaltungsgericht in Koblenz dieses Vorgehen und genauso die Besoldungskürzung um 20 Prozent. Der Mann klagte dagegen. Doch das Verwaltungsgericht in Trier vertrat die Meinung, dass es sich in diesem Fall "um eine besonders gravierende Verfehlung" handele. Denn der Beamte missachtete nicht nur seine Dienstplichten, sondern nutzte außerdem das Abhängigkeitsverhältnis zur Gefängnisinsassin aus.