Käufer profitieren von unbeabsichtigter Gewährleistung bei Ebay
Sofern ein Ebay-Verkäufer die Gewährleistung bei einem zur Auktion angebotenen Produkt nicht ausdrücklich ausschließt, dürfen sich die Käufer laut der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen doppelt freuen.
Der Käufer kann nämlich die Reparatur des Verkäufers verlangen, falls beispielsweise das erworbene Radio nach wenigen Wochen den Geist aufgibt. Bis zu zwei Jahre ist dies möglich, notfalls müsse sogar eine Rückabwicklung des Geschäfts stattfinden.
Aus diesem Grund sollten private Anbieter zum Geleit des Ebay-Angebots folgende zwei Wörter zur Beschreibung hinzufügen: Keine Gewährleistung.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Falle-fuer-Ebay-Verkaeufer-article9973481.html Abgerufen am 22. Januar 2013