Kamera als Schutz vor den eigenen vier Wänden?
Wie die Richter vom Bundesgerichtshof nun entschieden haben, darf ein Eigentümer von einem Reihenhaus in bestimmten Fällen das Haus per Kamera überwachen lassen.
Nachbarn haben nur dann einen Anspruch auf Unterlassen, wenn durch die Kamera auch Teile ihres Grundstücks gefilmt werden. Die Beweispflicht hierfür liegt jedoch beim Nachbarn.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Bilder-nur-vom-eigenem-Haus-article5877021.html Abgerufen am 28. März 2012