Karlsruher Gericht erlaubt Sukzessivadoption
Bisher war es homosexuellen Paaren mit eingetragener Lebenspartnerschaft nicht erlaubt das zuvor angenommene Kind des Lebenspartners zu adoptieren. Ein Gericht in Karlsruhe erklärte diese Regelung zur sogenannten Sukzessivadoption nun für verfassungswidrig.
In den beiden verhandelten Fällen hatten eine lesbische Frau und ein schwuler Mann jeweils ein Kind im Ausland adoptiert. Ihren beiden Lebensgefährten blieb die Adoption der Kinder bislang aber verwehrt. Diese Ungleichbehandlung verletze sowohl die Rechte der Homosexuellen als auch die der Kinder, so das Urteil des Gerichts.
Damit wies das Gericht auch Bedenken des Deutschen Familienverbands zurück, wonach die Kinder durch das Aufwachsen bei gleichgeschlechtlichen Paaren Schaden nehmen könnten.