Kassenpatienten haben keinen Anspruch auf Spezialbehandlungen

Von Marion Selzer
9. Mai 2012

Ein an Prostatakrebs erkrankter 74-Jähriger verlangte von seiner Krankenkasse die Zahlung einer Spezialbehandlung, die nur im Ausland angeboten wird. Hierbei wird ein Verfahren zur Diagnose angeboten, das weitaus schonender ist als die gängigen Verfahren in Deutschland.

Bei den herkömmlichen Untersuchungen in Deutschland ist das Risiko an einer Impotenz oder Inkontinenz zu erkranken vielfach höher als bei der ausländischen Methode. Dennoch weigerte sich seine Krankenkasse die Kosten von 1500 Euro zu übernehmen. Daraufhin zog der Mann vor Gericht. Ohne Erfolg.

Denn nach Ansicht der Richter haben Kassenpatienten keinen Anspruch auf solche Spitzenmedizin, sofern es zumutbare Alternativbehandlungen gibt.