Katholische Kirche darf Mitarbeiter wegen außerehelicher Beziehung nicht kündigen

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
27. September 2010

Kirchen dürfen bei Kündigungen eigene Rechte geltend machen. Dies wollte auch die katholische Kirche im Fall eines 53-jährigen Mitarbeiters, der seine Frau verlassen hatte um mit einer anderen Frau glücklich zu werden und stellte dem Mann die Kündigung aus. Das Straßburger Gericht sah darin aber eine Verletzung der Menschenrechte und entschied gegen die katholische Kirche.

Alle Kirchen in Deutschland können laut Kirchenrecht ihre Mitarbeiter entlassen, insofern diese innerhalb sowie außerhalb ihres Dienstes gegen die kirchlichen Werte verstoßen. Die katholische Kirche sah im Fall ihres Organisten einen solchen Verstoß, da er sich vertraglich damit einverstanden erklärte sich den Regeln der Kirche zu unterwerfen. Das Gericht entschied aber, dass dieses Eiverständnis nicht als Versprechen gewertet werden könne keine weitere Beziehung einzugehen, wenn sich der Mann von seiner Frau getrennt hat.