Katzenhalter haften für ihre Tiere
Katzen sind Streuner. Ihre gelegentlichen Streifzüge führen sie bisweilen auch in Nachbars Garten und in dessen Haus, wo sie hemmungslos ihrem Spieltrieb freien Lauf lassen. Ein genervter Nachbar hatte deshalb Klage vor Gericht gegen einen Katzenhalter und dessen Katze eingereicht, welche nicht nur Kot auf seinem Grundstück hinterließ, sondern auch Gegenstände umgestoßen hatte.
Er gewann den Fall und laut richterlichem Beschluss haben Katzenhalter nun dafür zu sorgen, dass ihre flauschigen Freunde sich nicht auf dem Rasen der Anwohner erleichtern bzw. in deren Wohnungen eindringen. Wie Katzenhalter ihre Tiere dazu dressieren sollen, ist zwar allen vollkommen schleierhaft, doch eines steht fest: sie machen sich damit nun offiziell strafbar.