Kein Geld für Diätverpflegung: Glutenfreie Ernährung ist nicht von der Steuer absetzbar
Rund einer von 500 Menschen leidet in Deutschland unter einer Glutenunverträglichkeit - auch Zöliakie genannt.
Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts bekräftigte jetzt, dass die durch die spezielle Ernährung entstehenden Mehrkosten von Betroffenen nicht von der Steuer abgesetzt werden können. Damit wurde ein Bundesfinanzhofurteil aus dem Jahre 2007 bekräftigt. Der Berliner Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) erklärte, die Diätverpflegung können nicht als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass auch Neurodermitis-Patienten oder Betroffene mit Rheuma oder Diabetes spezielle Ernährung bräuchten. Auch für diese Gruppen seien keine steuerlichen "Vorteile" vorgesehen.