Kein mobiler Flüssigsauerstoff für Raucher - Explosionsgefahr durch Zigaretten

Von Dörte Rösler
23. Januar 2014

In einem Eilverfahren hat das Sozialgericht Heilbronn den Antrag eines Rauchers auf mobil nutzbaren Flüssigsauerstoff abgelehnt. Solange der Mann nicht auf die Glimmstängel verzichtet, besteht Explosionsgefahr.

Der 66-jährige Kläger raucht seit seinem 14. Lebensjahr - und auch eine chronische Lungenerkrankung konnte ihn bisher nicht vom Tabakkonsum abbringen. Neben einem Sauerstoffkonzentrator, den ihm die Krankenkasse vor drei Jahren zur Verfügung stellte, beantragte er die Versorgung mit einem mobilen Flüssigsauerstoffsystem.

Eilantrag des Rauchers

Die Krankenkasse bewilligte das System zunächst für zwei Monate. Nachdem der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) den Erfolg der Maßnahme prüfte, lehnte er eine weitere Versorgung ab. Wenn der Mann seinen Konzentrator regelmäßig benutze und das Rauchen aufgebe, stellte die Kasse eine erneute Finanzierung in Aussicht. Darauf hin stellte der beharrliche Raucher einen Eilantrag.

Explosionsgefahr durch Flüssigsauerstoff

Mit wenig Erfolg. Die Richter verwiesen auf das laufende Klageverfahren und stellten fest, dass auch der bereits bewilligte Konzentrator die Sauerstoffversorgung gewährleiste. Außerdem bestehe bei der Verwendung von Flüssigsauerstoff Explosionsgefahr durch Feuerzeuge und die Glut von Zigaretten.