Kein Schutz auf dem Weg zur Zigarettenpause: Raucher haften selbst

Von Marion Selzer
7. Februar 2013

Wer auf dem Weg zur Kantine stürzt und sich das Bein bricht, bekommt Schutz durch die Unfallversicherung. Anders dagegen, wenn der Vorfall auf dem Weg zur Zigarettenpause passiert.

Wie die Richter vom Sozialgericht in Berlin urteilten, handelt es sich beim Rauchen um ein Genussmittel, das nicht den beruflichen, sondern den privaten Bereich tangiere. Daher wird der Gang in die Raucherpause auch nicht von der Unfallversicherung geschützt.

Verunglückte Arbeitnehmer haben in einem solchen Fall also keinen Anspruch auf Entschädigung, Zahlung der Heilbehandlungskosten oder einer Unfähigkeitsrente.