Keine Kassenleistung bei krankheitsbedingtem Haarausfall
Männer müssen mit einer Glatze leben, auch wenn eine Krankheit sie verursacht hat.
Die gesetzlichen Krankenkassen sind jedenfalls nicht verpflichtet, eine Perücke zu bezahlen, berichtet das Gesundheitsmagazin Apotheken Umschau unter Berufung auf ein Urteil des Sozialgerichtes Dresden (Az.: S 18 KR 1380/04). Dies sei kein Verstoß gegen das Gleichheitsgebot.