Keine klare Regelung von Sterbehilfe in der Schweiz

Von Katja Grüner
16. Mai 2013

Unklare rechtliche Regelungen in Bezug auf Sterbehilfe in der Schweiz fordern immer wieder die Gerichte zu Urteilen. Sterbehilfe ist in der Schweiz grundsätzlich zwar legal, jedoch ist zuweilen die Gesetzesformulierung unklar.

Erst kürzlich hatte eine 82 Jahre alte Frau vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geklagt, da ihr die Schweizer Behörden verboten hatten, ein tödliches Medikament zu erwerben.

Der Gerichtshof forderte nun das Land auf, die Rechtskriterien von Sterbehilfe zu überprüfen. Aktive Sterbehilfe ist auch in der Schweiz prinzipiell verboten, jedoch dürfen Sterbehilfeorganisationen unheilbar Kranken tödliche Medikamente anbieten. Da die 82 Jahre alte Frau nicht sterbenskrank, sondern nur schwach war, wurde ihr Wunsch nach einem derartigen Medikament abgelehnt.

Auch bei Ärzten führen die unklaren Rechtsbestimmungen zu Unsicherheit. An dieser Stelle werden nun eindeutige und klare Formulierungen im Gesetzestext gefordert.