Keine Rolling-Stones-Zunge - Pony darf nicht tätowiert werden
Einem aktuellen Gerichtsbeschluss des Verwaltungsgerichts Münster zufolge (Az.: 1 L 481/10) dürfen Tiere nicht ohne weiteres tätowiert werden.
Anlass zu diesem Beschluss war die Klage eines Mannes, der sich gegen eine Ordnungsverfügung des Landratsamtes wehren wollte. Der Mann wollte auf dem hinteren, rechten Oberschenkel seines Ponys die bekannte Zunge der Rolling Stones tätowieren lassen.
Dem Tierschutzgesetz zufolge darf Tieren nicht ohne vernünftigen Grund Schmerz zugefügt werden. Ein Tattoo ist kein vernünftiger Grund, denn es dient nur den subjektiven Interessen und Verschönerungswünschen des Besitzers. Nun muss der gedankenlose Ponybesitzer wohl mit seinem eigenen Körper vorlieb nehmen.