Keine Ruhe im Krankenhaus - Kassenpatienten müssen Mehrbettzimmer akzeptieren

Von Dörte Rösler
3. Juni 2014

Kassenpatienten müssen im Krankenhaus eine Unterbringung im Mehrbettzimmer akzeptieren. Das hat das Sozialgericht Detmold entschieden. Zwar könne ein Einzelzimmer positiv auf den Genesungsprozess wirken, die gesetzlichen Kassen müssen aber nur Leistungen zahlen, die sowohl medizinisch notwendig als auch wirtschaftlich seien.

Geklagt hatte eine 74-jährige Patientin, die im Krankenhaus keine schnarchenden Nachbarn oder lärmenden Besucher hinnehmen wollte. Sie ließ sich in einem Einzelzimmer unterbringen und reichte die Rechnung über rund 1000 Euro an ihre Krankenkasse weiter. Diese verweigerte die Zahlung.

Zu Recht, wie die Sozialrichter urteilten. Sie mochten der Auffassung der Klägerin nicht folgen, dass eine stationäre Behandlung im Mehrbettzimmer menschenunwürdig sei. Geräusche und Störungen durch die Pflege der Mitpatienten seien zumutbare Belästigungen. Wer ungestört in einem Einzelzimmer untergebracht werden möchte, muss die Mehrkosten aus eigener Tasche zahlen oder eine private Zusatzversicherung abschließen.