Keine Tricks bei der Steuererklärung
Jedes Jahr muss eine Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt abgegeben werden und mancher Bürger versucht dabei, um einige Euro mehr an Rückerstattung zu bekommen, einige Angaben dabei zu seinen Gunsten zu machen. Doch in den meisten Fällen werden diese Tricks von den Finanzämtern sofort durchschaut und dementsprechend erfolgt eine Kürzung der Beträge, beziehungsweise nicht Berücksichtigung. Doch wobei werden die häufigsten falschen Angaben gemacht?
So meistens bei den Werbungskosten, wo der Weg zur Arbeitsstätte länger als tatsächlich angegeben wird. Doch hier können die Finanzämter dies mittels eines Routenplaners sehr leicht kontrollieren. Auch wenn mehr Arbeitstage, als die normalen 220 Tage angegeben werden, so wird man bestimmt nachfragen. Bei der Fachliteratur geben viele einfach alle gesammelten Buchquittungen ab, doch gehören Kochbücher, Krimis und sonstige Romane nicht dazu, was über die ISBN-Nummer leicht zu erkennen ist. Aber mittlerweile gehören allgemeine Wissensbücher mit zur Fachliteratur, die zur Hälfte geltend gemacht werden dürfen.
Schließlich noch der Trick mit dem Arbeitszimmer, wo man aber rechnen muss, dass dies vor Ort plötzlich kontrolliert wird. Auch Fortbildungskosten können natürlich bei der Steuer angegeben werden, aber nur wenn man sie selbst bezahlt hat. Auch bei den Zinserträgen kann man nicht tricksen, denn die Finanzämter können die Jahresbescheinigungen bei den Banken anfordern und Banken im Ausland teilen den deutschen Finanzämtern die Zinserträge automatisch mit. Wer seinen Sparerfreibetrag schon ausgeschöpft hat, der legt öfters dann für sein Kind Geld an, weil auch dieses den Freibetrag erhält. Doch darf dieses Geld nicht nur zum Schein für das Kind angelegt werden.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Tricks-mit-schlechten-Chancen-article6034876.html Abgerufen am 23. April 2012