Keiner bekennt sich schuldig: Was, wenn nach einem Unfall die Schuldfrage nicht geklärt werden kann?

Von Marion Selzer
24. Juli 2012

Nicht immer lässt sich die Schuldfrage nach Unfällen eindeutig klären. Das passiert vor allem dann, wenn Zeugen fehlen, keine eindeutigen Spuren als Beweise dienen und Aussage gegen Aussage steht. Wie das Amtsgericht München nun entschieden hat, bleibt dann nur die Lösung einer 50:50-Regelung. Das heißt, beide Parteien müssen sich die Kosten teilen. Im Fall ging es um einen Zusammenstoß zwischen einem Mercedes und einem Porsche.

Beide Fahrzeuge waren auf einer vierspurigen Straße in gleicher Richtung unterwegs, als es zu einem Zusammenstoß kam. An dem Porsche entstand ein Sachschaden in Höhe von über 3000 Euro, den die Eigentümerin von dem Mercedes-Fahrer erstattet haben wollte. Dieser soll laut ihrer Aussage ohne den Blinker zu betätigen einfach nach links ausgeschert haben.

Der Mercedes-Fahrer behauptete dagegen, dass die Frau einfach nach rechts gezogen sei und es so zu dem Unfall gekommen sei. Auch sonst ließen sich keine Beweise finden. Die Frau bekam daher nur die Hälfte des Schadensbetrags zugesprochen.